Beitragsordnung der Homburger Schützengesellschaft 1390 e.V.
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Hauptversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Hauptversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Klasse | Mitgliedsform | Beiträge |
---|---|---|
01 | Jugendliche bis 18 Jahre |
€ 60,00 |
02 |
Erwachsene über 18 Jahre |
€ 120,00 |
04 |
Azubis, Studenten (18 bis 27 Jahre) |
€ 60,00 |
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 04 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 04.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsbh), die Verwaltungsberufsgenossenschaft sowie die Beiträge für den Hessischen Schützenverband und den Deutschen Schützenbund.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im ersten Quartal eines jeden Jahres abgebucht.
- Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.03. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Bei Zahlungseingang nach dem 01.04. des Kalenderjahres ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich € 6,00 zu zahlen.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 2,50 pro Mahnung erhoben.
- Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr wird der Beitrag anteilmäßig erhoben.
- Das jährliche Standgeld beträgt 90,00 € für Erwachsene über 18 Jahre und 22,00 € für die Beitragsgruppe 04 und wird ebenfalls im 1. Quartal eingezogen. Jugendliche bis 18 Jahre zahlen kein gesondertes Standgeld.
- Die Aufnahmegebühr wird festgesetzt auf 100,00 € für die Beitragsgruppe 02 und 04 und Zweitverein, 35,00 € für Jugendliche bis 18 Jahre.
§ 4 Gebühren
- Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
- Jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren (6 x Training, Wettkampf / Jahr; Vereinsveranstaltungen: Neujahrs-, Oster-, Königs- und Freiheitsschiessen ausgenommen) leistet einen Arbeitseinsatz von mindestens 10 Stunden im Jahr. Dies kann in Form von Arbeitsstunden während und/oder außerhalb festgelegter Arbeitseinsätze, Thekendienst, Instandhaltungs-, Garten-, Reinigungsarbeiten usw. oder in Geldwerten abgegolten werden. Der angesetzte Wert für eine Arbeitsstunde liegt bei 10,00 €. Zwischen Familienmitgliedern können die Stunden untereinander ausgeglichen werden. Berechnungszeitraum ist das jeweils zurückliegende Kalenderjahr.
- Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Taunussparkasse Bad Homburg v.d.H. IBAN DE27 5125 0000 0027 1116 37
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Wahlrecht
Mitglieder, die mit ihrem Mitgliedsbeitrag aus dem Vorjahr bis zur Jahreshauptversammlung noch im Rückstand sind, haben keinen Anspruch auf ihr Wahlrecht. Es ruht bis zum Ausgleich der offenen Beiträge.
§ 7 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einwurfeinschreiben bis zum 15.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 10.03.2017 beschlossen und tritt am 01.04.2017 in Kraft. § 4.2 – Gebühren wurden vom Vorstand am 04.12.17 beschlossen und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Änderungen der Vereinsbeiträge wurden mit der Jahreshauptversammlung am 16.03.2023 beschlossen. Die Beitragserhöhungen gelten ab dem 01.01.2024.