Unsere Vereinsgeschichte
Wie aus dem Namen des Vereins zu entnehmen ist, wurde die Schützengesellschaft bereits um das Jahr 1390 gegründet. Eine uns leider nicht mehr zugängliche Originalurkunde nennt sogar das 1386. Diese Urkunde muss wohl zum Ende des 19. Jh. noch vorgelegen haben, weil damalige Schreiber einer Vereinsgeschichte diese noch mit deren Aufbewahrungsort in Verbindung bringen konnten. Damit ist dieser Verein mit Abstand der älteste in Bad Homburg v. d. Höhe und einer der ältesten 100 Vereine in der Bundesrepublik Deutschland.
Beschäftigt man sich etwas genauer mit den Urkunden aus der langen Vereinsgeschichte, so entnehmen wir, dass die Geschichte und die Entwicklung des Vereins sehr eng mit der der Landgrafschaft bzw. der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verbunden ist. Leider sind die Originalurkunden, die sich auf die Zeit vor 1400 beziehen wohl alle verloren. Diese Urkunden, die alle im Landesarchiv Wiesbaden gelagert waren, sollten gegen Ende des 2. Weltkrieges von dort an einen sicheren Ort gebracht werden und waren bereits in einen Wagon auf dem Bahnhof in Wiesbaden verladen, als gerade zu dieser Zeit ein Großangriff der alliierten Flugzeuge auf Wiesbaden und dessen Bahnhof alles in Schutt und Asche legte. Glücklicherweise standen die Urkunden noch zur Verfügung, als Heinrich Hofsommer zum 550-jährigen Vereinsjubiläum der Homburger Schützengesellschaft (1940) die geschichtliche Entwicklung in einer Festschrift dokumentierte und in seinen Quellenangaben auch auf die entsprechenden Urkunden und deren Aufbewahrungsort verweisen konnte. Somit ist uns heute noch ein zumindest indirekter und fast lückenloser Nachweis der Vereinsgeschichte zur Verfügung. Diese Festschrift wurde dann wohl ebenso wie die Festveranstaltung selbst auf Grund der Entwicklungen zwischen 1939 und 1945 nicht mehr umgesetzt. Das mit Schreibmaschine geschriebene Original der Dokumentation zur Vereinsgeschichte ist aktuell im Vereinsarchiv verfügbar.
In der Urkunde, auf die sich Heinrich Hofsommer 1940 bezieht, sind die Namen der ersten Mitglieder einer„Bruderschafft Sant Sebastiani der Schießgesellen zu Hoenbergh“ genannt. Als Gründer dieser „Bruderschaft“ gilt Junker Jorge Brendel der Alte – als Gründungsjahr wird das Jahr 1386 verzeichnet. Das Brendelsche Familienwappen ist auch auf der ältesten erhaltenen und sich im Eigentum des Vereins befindlichen Fahne zu sehen.
Die Namen der Gründungsmitglieder decken sich mit einem Namensverzeichnis, welches Friedrich Kofler um 1881 im Staatsarchiv Darmstadt gefunden und die H. Heinke für seine „Festschrift zur Feier des 500jährigen Bestehens und des 350jährigen Jubiläums der Einführung des Büchsenschießens“ vom März 1890 ausgewertet hat. Heinke geht noch weiter in seiner historischen Dokumentation, indem er auf insgesamt fünf im Landesarchiv Wiesbaden aufbewahrte Urkunden verweist, die für die Zeit zwischen 21. April 1386 bis 18. September 1398 Jorge Brendel den Alten mit seinen Brüdern Conrad und Johannes als Begründer derBruderschaft Sanct Sebastiani der Armbrustschützen nachwiesen. Aus anderen Urkunden geht hervor, dass diese Bruderschaft damals bereits ein jährliches Schießen durchführte. Bei diesem Schießen zu Ehren St. Sebastians wurde mit der Armbrust auf eine Scheibe geschossen. An diesem Scheibenschießen konnten sich auch Nichtmitglieder der Bruderschaft beteiligen. Wer den besten Schuss abgab, bekam ein Bildnis St. Sebastians, welches er dann ein Jahr lang bei sich zu Ehren aufbewahren durfte – das besagte Bild war und blieb Eigentum der Bruderschaft!
Diese Festschrift zum 500-jährigen Jubiläum im März 1890 ist in gedruckter Form ebenfalls erhalten und wird in einem Exemplar im Vereinsarchiv aufbewahrt, so dass wir heute zumindest auf drei indirekte Quellen im Hinblick auf die Vereinsgründung und die Vereinsgeschichte bis etwa Ende 1400 Bezug nehmen können.
Die Mitglieder der Familie Brendel waren treue Gefolgsleute ihrer Landesherren und somit sehr häufig in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt, so dass sie im Laufe des 15. Jahrhunderts sehr an Bedeutung verlor. So wie fast alle Rittergeschlechte der damaligen Zeit waren auch die Brendel verarmt und mussten Burgen und Grundbesitz verkaufen oder sich unter den Schutz mächtigerer Fürstenhäuser stellen. Das Gebiet der damaligen Stadt „Hoenberg vor der Hoe“ und das zugehörige Schloss war bereits 1487 an Graf Philip von Hanau verkauft worden. Dieser Philip von Hanau war mit den Eppsteinern verwandt und wurde bei den Armbrustschützen in einem Mitgliederverzeichnis von 1480 (vgl. Heinke S. 14) als Mitglied geführt. Befasst man sich mit den Mitgliederverzeichnissen um 1500 genauer (Friedrich Kofler S. 49 ff. und M. Heinke S. 14 ff) so stellt man fest, dass neben den Mitgliedern aus adliger Abstammung zunehmend Bürger der Stadt und Umgebung und sowie zahlreiche Geistliche namentlich aufgeführt werden.
Im Rahmen der Sickinger Fehde (1522/1523) die zwischen der Ritterschaft auf der einen und weltlichen bzw. kirchlichen Fürstenhäusern auf der anderen Seite ausgetragen wurde, waren die Brendel auf der Seite der Verlierer und kamen daher nach einer Entscheidung des Reichstages von Worms 1521 bereits unter die Vorherrschaft des Landgrafen von Hessen, Philipp des Großmütigen (1504-1567). Die Bruderschaft St. Sebastiani der Armbrustschützen wurde fortan in die Streitmacht Philipps einbezogen.
Eine neue Entwicklung setzte im Schützenwesen mit der Verbreitung des Schießpulvers in Europa (ca. 14. Jh.) ein. Es entwickelte sich eine neue Waffenart – die Büchse. Wann in „Hoenberg vor der Hoehe“ erstmals mit solchen Waffen geschossen wurde, lässt sich heute nicht mehr genau nachweisen. Es ist jedoch eine Urkunde aus dem Jahr 1540 erhalten, die die „Bestallung der Bruderschaft Sanct Anthonii der Schießgesellen mit der Buchsen zu Hoenberg vor der Hoehe“ samt zugehöriger Statuten belegt. Vergleicht man Statuten und Schießregeln der beiden Bruderschaften St. Sebastiani und St. Anthonii miteinander so stellt man sehr große Übereinstimmungen fest. Beide Schützenbruderschaften nutzen gemeinsam ein Gelände an der „Oberpforten“ (ein Bereich an der Stadtmauer unterhalb der heutigen Landgraf-Ludwig Schule).
Auch die Schützenbruderschaft St. Anthonii unterstand dem Landgrafen, so dass beide Bruderschaften gemeinsam verpflichtet waren, reguläre Truppen des Landesfürsten bei Bedarf z.B. zum Schutz der Stadt und des Schlosses zu unterstützen oder als Reisebegleitung des Landgrafen dessen Sicherheit zu gewährleisten.
Im Jahre 1587 vereinigen sich die beiden Schützenbruderschaften einmütig zu einer gemeinsamen Gesellschaft.
Dafür, dass sich die Schützen bei Bedarf auch zur Verteidigung des Schlosses und der Stadt bereithalten mussten, erhielten sie Zuwendungen in Form von Geld und Wein, wie dies durch entsprechende Urkunden belegt wird, die man im Staatsarchiv Wiesbaden einsehen kann. Es war daher gute Tradition, dass der Landesherr Mitglied in der Gesellschaft war und bei Schießwettbewerben auch Ehrenpreise zur Verfügung stellte.
Nach dem Tod von Philip dem Großmütigen wird das Land Hessen unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt wird neuer Souverän von „Hoenbergh vor der Hoehe“. Auch er pflegt die Verbindungen zu den Homburger Schützen. Er gibt den Homburger Schützen sogar eine neue Satzung, in der er die enge Bindung der Schützen an den landgräflichen Hof bestätigt. Die Schützen der Schützenbruderschaft orientieren sich aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Feuerwaffen zunehmend auf das Büchsenschießen. Das Schießen mit der Armbrust verliert an Bedeutung und verschwindet im Lauf der Zeit vollständig aus dem Schießprogramm der Bruderschaft.
Die enge Bindung der Schützen an die landgräflichen Familien ist sicherlich Grund dafür, dass es von der Gründung bis heute einen lückenlosen Fortbestand gibt. Diese Feststellung wird sich durch die weitere Entwicklung noch deutlicher bestätigen (siehe Grundstücksschenkung 1863!).
Landgraf Friedrich I. gibt den Homburger Schützen 1634 neue „Statuten“, die einerseits seine besondere Wertschätzung gegenüber den Schützen verdeutlichen, andererseits aber auch ein bestimmtes Maß an Disziplin, Unterstützung und Gehorsam verlangen. In diesen Statuten beruft sich Landgraf Friedrich I. auf die Schützenordnung seines Vaters, die er verbessern will, um gleichzeitig eine gute Schützendisziplin sicherzustellen. Der Text ist zum Teil sehr militärisch formuliert und muss daher unter dem Gesichtspunkt bewertet werden, dass diese Statuten während des 30-jährigen Krieges erlassen wurden und in dieser Zeit alle, die mit einer Waffe umzugehen verstanden, sich zu erhöhter Einsatzbereitschaft zum Schutz des Gemeinwesens bereit finden mussten. Es sind z.Zt. jedoch keine Dokumente bekannt, dass Homburger Schützen tatsächlich in kriegerischen Auseinandersetzungen im 30jährigen Krieg verwickelt waren.
In den Statuten von 1634 findet sich erstmalig in den uns noch zugänglichen Dokumenten (Original im Hessischen Staatsarchiv Wiesbaden) der Begriff „Schützengesellschaft“, der noch heute im Vereinsname verankert ist.
Alle Landgrafen in Folge stehen als Mitglieder und Förderer an der Spitze der Gesellschaft. Landgraf Friedrich II., genannt mit dem silbernen Bein, erneuerte die Statuten mehrfach und war ein besonders großer Gönner des Vereins. Er nimmt an allen Feiern der Gesellschaft teil und stiftete häufig Geld und silberne Becher als Preise für die Schießwettbewerbe.
In der Zeit Friedrich II. dürfte auch der Ursprung und die Tradition des heutigen Freiheitsschießens liegen.
Auf einer handgemalten Schießscheibe wurden sieben Zentren markiert, auf die jedes Mitglied der Gesellschaft beim Freiheitsschießen zwei Schuss abgeben durfte. Wer dabei einem Zentrum am nächsten kam, war Gewinner dieses Zentrums. Der Landesherr hinterlegte vor Beginn des Schießens die Nummer des Zentrums, welches nach dem Abschluss des Wettbewerbs als Gewinnzentrum bekannt gegeben wurde. Dem Gewinner dieses vorher geheim hinterlegten Zentrums gewährte der Landesherr dann ein Jahr lang Steuerbefreiung sowie zusätzliche Leistungen wie z.B. eine bestimmte Menge Brennholz für den Winter oder andere Sachpreise. Eine Urkunde belegt, dass im Jahre 1697 Friedrich II. dem Gewinner des Schießens außer dem Jahr Zins- und Steuerfreiheit auch noch einen mit Gold verzierten Silberbecher im „Werth von ethlich viertzig Reichsthaler“ zusichert.
In welcher Größenordnung sich solche Stiftungen und fördernde Geldbeträge bewegen konnten bestätigt eine Urkunde, nach der Friedrich III. Jacob, Sohn von Friedrich II., für ein Schießen am 28. Juni 1700 Preise im Gesamtwert von 460 Gulden gestiftet hat.
Schaut man sich die historischen Freiheitsscheiben näher an, so stellt man fest, dass meist gar nicht so viele großkalibrige Einschüsse zu verzeichnen sind. Hierzu muss man bedenken, dass damals die Präzision der Büchsen bei einer Schussdistanz von ca. 50 m weit unter dem lag, was wir heute erwarten. Das bedeutet konkret: zahlreiche Schüsse verfehlten nicht nur das Zentrum sondern überhaupt die Scheibe, so dass der Gewinn der Freiheit schon sehr viel mit Glück zu tun hatte.
Es würde hier zu weit führen, wollte man alle Bezüge, die sich zwischen den Homburger Schützen zu den einzelnen Landgrafen nachweisen lassen, darstellen. Hierzu wird auf den entsprechenden ausführlichen Text in der Festschrift zum 1200jährigen Jubiläum der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verwiesen.
Wir machen ein Sprung in das Jahr 1841, in dem Landgraf Philip August (1839-1846) die Landgrafschaft regiert. In diesem Jahr werden neue Statuten veröffentlicht (Original im Staatsarchiv Wiesbaden, Kopie im Vereinsarchiv)), die Ihrem Inhalt nach denen entsprechen, die Landgraf Friedrich V. Ludwig in den Jahren 1768 und 1789 erlassen hatte. Neu ist jedoch, dass diese Statuten nicht mehr vom Landgrafen – wie bisher immer üblich – sondern vom Vorstand der Schützengesellschaft abgezeichnet wurden. Neben den üblichen Inhalten werden in den 23 Artikeln dieser Statuten neu bzw. erstmals nachweislich
- die Schießregeln sehr genau beschrieben,
- die Aufgaben der Vorstandsmitglieder, der Standaufsicht und die der Auswerter (damalige Bezeichnung „Siebener“) erläutert,
- Anweisungen zur Führung der Kasse gegeben,
- die Regeln zu den Haupt- und Freiheitsschießen nochmals genau festgelegt und
- die regelmäßige Teilnahme der Mitglieder am Schießen, mindestens jedoch vier Mal im Jahr „an den gewöhnlichen Montagsschießen“ erwartet.
Auch wird festgeschrieben, dass die früher übliche Zins- und Steuerfreiheit für den Gewinner der „Freiheit“ ab 1789 entfällt und dafür Geldpreise für einen beim Freiheitsschießen Erst- und Zweitplazierten ausgelobt werden.
1862 wurden diese Statuten in 20 Artikeln neu gefasst und sprachlich in eine straffere Form gebracht. Landgraf Ferdinand (1848-1866), letzter Landgraf von Hessen-Homburg, hat auf den vom Vorstand der Homburger Schützengesellschaft 1861 neu gefassten Statuten das Wort „Statuten“ durchgestrichen und durch das Wort „Schützenordnung“ handschriftlich mit Datum und eigenhändiger Unterschrift aus dem Jahr 1862 ersetzt. Das Original dieser Urkunde befindet sich im Staatsarchiv Wiesbaden Abt. 310 XIV a, 2, Kopie im Archiv der HSG.
Bereits im Jahre 1848 wurde das Pistolenschießen bei den Homburger Schützen als regelmäßige sportliche Disziplin eingerichtet. Eine Urkunde (ebenfalls im Staatsarchiv) belegt, dass die Schützengesellschaft in diesem Jahr die Genehmigung für die Einrichtung eines Pistolenstandes bei der Stadt Bad Homburg beantragt hatte und diesem Antrag einschließlich eines Zuschusses für die erforderlichen Baumaßnahmen stattgegeben wurde.
Im Jahre 1863 wird diese „Schützenordnung“ als erste Satzung der Homburger Schützengesellschaft gedruckt (Original im Vereinsarchiv). Diese Satzung ist vom Oberschützenmeister, dem Schützenmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Obwohl in dieser Satzung die langen, fast unterwürfigen Beziehungen zwischen den Landgrafen und den Schützen nicht mehr nachvollziehbar sind, müssen die gegenseitigen Beziehungen sehr gut gewesen sein. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass Landgraf Ferdinand der Schützengesellschaft das Grundstück zum Geschenk macht, auf dem gerade der Schießplatz eingerichtet ist. Es ist handelte sich um ein großes Grundstück am Ortseingang von Dornholzhausen, wo später die Fabrikhallen der Firma Peters Pneu Renova standen und heute die Gebäude des Büroparks (bis vor einiger Zeit noch Lilly-Konzern) stehen.
Im Krieg um die Vorherrschaft in Deutschland (Juni-Juli 1866) zwischen dem Königreich Preußen und Österreich hatten sich die Hessischen Landgrafen auf die Österreichs geschlagen und verloren damit zusammen mit Österreich den Krieg in der entscheidenden Schlacht bei Königgrätz (3. Juli 1866). Hessen Homburg wird dem Königreich Preußen und Wilhelm I. einverleibt.
Einer alten Tradition folgend, ersucht der Vorstand der Homburger Schützengesellschaft König Wilhelm I. das Protektorat über die Schützengesellschaft zum übernehmen. Wilhelm I. kommt diesem Ersuchen nach und sichert den Schützen einen jährlichen Zuschuss von 50 Gulden zu.
Nach dem Tod Wilhelm I. (er war 1871 in Versailles zum ersten Deutschen Kaiser ausgerufen worden) übernimmt sein Sohn Kaiser Friedrich III. 1888 die Regierungsgeschäfte und erneuert in einem Erlass vom 08. Mai 1888 das Protektorat seines Vaters über die Homburger Schützengesellschaft und sichert dieselbe finanzielle Unterstützung zu. Seine Regierungszeit währt jedoch nur drei Monate. Kaiser Wilhelm II. bestätigt nach seiner Regierungsübernahme bereits am 30. August 1888 ebenfalls das Protektorat über die Homburger Schützengesellschaft und übernimmt die finanzielle Unterstützung wie seine Vorgänger.
Anlässlich des Jubiläumsschießens im September 1890 (500-jähriges Vereinsjubiläum und 350-jähriges Jubiläum des Büchsenschießens in der Homburger Schützengesellschaft) findet sich in der Kreiszeitung für den Obertaunus-Kreis vom 7. September (48. Jahrgang Nr. 210) unter den Bekanntmachungen auf der ersten Seite eine Anzeige, aus der hervorgeht, dass „Seine Majestät der Kaiser…..“, „Ihre Majestät der Kaiserin Friedrich“, „Seine Königl. Hoheit des Prinzen von Wale“, „Seine Königl. Hoheit des Großherzogs von Hessen“ sowie „Seine Königl. Hoheit des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz“ zahlreiche Ehrengaben als Preise ausgesetzt hatten. Unter diesen Ehrengaben befand sich auch der Jubiläumspokal des Kaisers, ein Goldpokal, der heute im Museum Gotisches Haus aufbewahrt wird. Die Originalzeichnungen zu diesem Pokal befinden sich jedoch im Vereinsarchiv der Homburger Schützengesellschaft. Sie wurden zuletzt beim Vereinsjubiläum 1990 (600-Jahrfeier) im Schießsportzentrum ausgestellt.
Eine besondere Wertschätzung erfuhr die Homburger Schützengesellschaft dadurch, dass Fürst Bismarck mit Gemahlin als Abgesandte von Kaiser Wilhelm II. am 6. September 1890 nachmittags um 17.00 Uhr unerwartet auf dem Festplatz in Dornholzhausen erschienen. Es wird berichtet, dass sich der Fürst sowohl für das Schießen selbst als auch für die Ehrengaben und die ausgelegten historischen Akten der Schützengesellschaft interessiert hat.
Zu seinen Ehren und in Erinnerung an seinen Besuch wurde ein Denkmal errichtet, welches bis auf den in Bronze gegossenen Kopf des Fürsten die Wirrnisse der folgenden 100 Jahre überlebte (Der Bronzekopf wurde nach 1945 entweder als Souvenir oder gar als Altmetall abmontiert. Die Säule selbst, wurde auf das Grundstück des neuen Schießsportzentrums gebracht. Der heute darauf montierte Kopf mit dem Bildnis des Fürsten Bismarck ist ein Nachguss, der aus Spenden der Mitglieder finanziert wurde.
Um die Jahrhundertwende wurde ein Geländetausch vorgenommen. Die Homburger Schützengesellschaft gab das ihr vom Landgrafen Ferdinand geschenkte Grundstück auf und tauschte dieses gegen ein anderes gegenüber im Holzeheimer Feld gelegenes Grundstück ein, welches die Möglichkeit bot, neben den üblichen 25 m- und 50 m-Bahnen, auch eine 100 m- sowie eine 300 m-Schießbahn einzurichten. Dieser Schießstand wurde 1904 eingeweiht, wie dies die Freiheitsscheibe aus demselben Jahr (im Heimatmuseum Gotisches Haus) belegt.
Die Verbindungen zwischen der Stadt Bad Homburg und der Homburger Schützengesellschaft waren traditionell sehr gut. Dies kam auch darin zum Ausdruck, dass die Kur A.G. auf Veranlassung der Stadt Bad Homburg den Homburger Schützen einen kleineren Saal – das siamesische Zimmer – im Kurhaus zur Verfügung stellte, wo ein großer Teil der Schießtrophäen, Pokale, Urkunden, Fahnen, Freiheitsscheiben usw. in einer Dauerausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Ein Verzeichnis der dort ausgestellten Gegenstände findet sich in einem mit Schreibmaschine geschriebenen Manuskript von Heinrich Hofsommer (vermutlich aus den Jahren 1939/40). Dieses Manuskript (Original im Vereinsarchiv) sollte wohl Teil einer Festschrift zum 550-jährigen Jubiläum werden, was aber wohl auf Grund der politischen Entwicklung (II. Weltkrieg 1939 -1945) und der allgemeinen Situation in Deutschland nicht stattfand. Die im Kurhaus augestellten Gegenstände wurden bei einem Luftangriff während des Krieges weitgehend vernichtet oder sind nicht nachvollziehbar abhanden gekommen.
Die Homburger Schützengesellschaft wurde gemäß einem Vorstandsprotokoll von 1939 (Protokollbuch im Vereinsarchiv) zwangsweise der NSDAP unterstellt. Der gewählte Vorstand wurde abgesetzt und ein neuer installiert. Ein eigenständiges Vorstandshandeln war in dieser Zeit nicht mehr möglich, weil alles durch die Partei kontrolliert und bestimmt wurde.
Einigen nicht zum Kriegsdienst eingezogenen älteren Mitgliedern war bewusst, dass das Grundstück im Holzesheimer Feld auf Dornholzhäuser Gemarkung das Kapital des Vereins darstellte. Da diese Mitglieder – allen voran Hans Schüler – befürchteten, dass das Grundstück beim Einmarsch der Besatzungstruppen 1945 hätte enteignet werden können, haben sie kurzerhand alle Schießstände abgebaut und das Schießgelände in Kleingärten umgewandelt, die von interessierten Bürgern aus Bad Homburg und Dornholzhausen bewirtschaftet wurden.
Von 1945-1951 durfte auf Grund bestehender Vorschriften der Besatzungsmächte kein Schießsport ausgeübt werden. Als 1951 der Deutsche Schützenbund wieder ins Leben gerufen wurde, konnten die ehemaligen Vereine sich mit einem „Wiedergründungsbeschluss“ melden und formal um Aufnahme in den Deutschen Schützenbund bitten. Dieser Antrag wurde am 5. September 1951 von neun ehemaligen Mitgliedern gestellt und an demselben Tag noch ein neuer Vorstand gewählt. Das Original der Niederschrift dieser Wiedergründungs-Versammlung einschließlich Vorstandswahl befindet sich im Vereinsarchiv.
Am 24. Januar 1952 fand wieder eine erste Jahreshauptversammlung nach dem Krieg statt. Zunächst durfte nur mit Luftdruckwaffen geschossen werden. Für dieses Schießen stellte die Firma Friedrich Busch (damals in der Fröhlingstr. Nähe Bahnhof) jeden Dienstag den Speisesaal des Betriebes zur Verfügung. Am 31. Dezember 1952 hatte der Verein bereits wieder 52 Mitglieder.
Im Jahr 1957 konnte ein Luftgewehr-Schießstand und ein kleiner Aufenthaltsraum zur Pflege der Vereinskameradschaft in einem Firmengebäude des Schützenbruders Adolf Schenderlein am Hindenburgring dauerhaft eingerichtet werden.
In den folgenden Jahren wurde nachhaltig das Ziel verfolgt zusammen mit der Stadt Bad Homburg ein Grundstück zu finden, auf dem ein neuer Schießstand errichtet werden konnte, da das Gelände im Holzesheimer Feld in Dornholzhausen wegen der inzwischen nahen Wohnbebauung nicht mehr genutzt werden konnte. Im Jahre 1969 taucht erstmals in einem Vorstandsprotokoll der Hinweis auf, dass möglicherweise ein Grundstück im neuen Sportzentrum Nordwest im Rahmen eines Grundstückstauschs erworben werden könne. Jetzt zeigte sich, dass der Verein gut beraten war, das durch vormaligen Grundstückstausch erworbene Grundeigentum von ca. 11.600 m² trotz damals guter Angebote nicht zu verkaufen. Eine Entscheidung über einen Neubau verzögerte sich und so wurde zunächst auf dem Grundstück in Dornholzhausen1972 eine Holzhalle errichtet, die neben einem Schießstand für Luftdruckwaffen noch einen Aufenthaltsraum einschloss. Disziplinen mit Kleinkaliber-Sportwaffen (Gewehr und Pistole) wurden auf den Schießständen benachbarter Vereine trainiert.
Das Ziel wieder ein eigenes größeres Schießsportzentrum zu besitzen wurde zielstrebig weiterverfolgt.
Im Jahre 1974 bot die Stadt Bad Homburg den Schützen ein Grundstück von ca. 3.700 m² im Sportzentrum Nordwest im Taus gegen das Grundstück im Holzesheimer Feld an. Eine solche Grundstücksgröße entsprach den Vorstellungen des Vereins. Der Betrag an baren Mitteln, der der Schützengesellschaft aus dem Verkauf des Grundstücks in Dornholzhausen und dem Erwerb des neuen Grundstückes im Sportzentrum verblieb, reichte zusammen mit Zuschüssen der Stadt, des Landkreises, erheblicher handwerklicher Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und einer Restfinanzierung über die damalige Kreissparkasse (jetzt Taunus-Sparkasse) aus, um das neue Schießsportzentrum in seiner Grundstruktur (15 Stände 10 m für Luftdruckwaffen und 10 m Armbrust, 15 Stände 25 m für Pistolendisziplinen, 10 Stände 50 m für Kleinkaliber-Langwaffen und verwendbar für Armbrustdisziplin 30 m) einschließlich eines Gastronomiebereichs und einem Aufenthaltsraum zu errichten. Bereits 1976 konnte das neue Schießsportzentrum am Usinger Weg eingeweiht werden.
Mit Einrichtung dieses Schießsportzentrums entstand das Interesse, auch das Bogenschießen als neue Disziplin im Verein zu betreiben. 1980 konnte ein angrenzendes Grundstück mit ca. 6.000 m² auf 99 Jahre von der Stadt Bad Homburg gepachtet werden, um hier einen Platz für die unterschiedlichen Bogendisziplinen einzurichten. 1982 war es so weit, dass nach Aufschüttung und Bepflanzung eines Schutzwalles Richtung Saalburgchaussee (Eigenarbeit der Vereinsmitglieder) und nach Abschluss notwendiger Umfassungs- und Planierarbeiten die Disziplinen des Bogensports auf diesem Gelände ausgeübt werden konnten.
Eine Erweiterung des Schießsportzentrums im Bereich der 10 m-Disziplinen wurde erforderlich, nachdem die Internationale Armbrust-Union entschied, die dritten Weltmeisterschaften der Armbrustschützen im Jahre 1983 nach Bad Homburg zu vergeben. Hierzu wurde die ursprüngliche Luftdruckhalle in Richtung Rotlaufweg verlängert, so dass auch heute in dieser Halle größere Wettkämpfe mit Luftdruckwaffen und in der 10 m-Armbrust-Disziplin ausgetragen werden können.
Die Erweiterung der Hallenkapazität wurde wiederum möglich, dass neben den vornehmlich handwerklichen Eigenleistungen des Vereins wiederum Zuschüsse der Stadt Bad Homburg und des Hochtaunuskreises in Verbindung mit einem Kredit der Taunussparkasse die Finanzierung sicherten.
Das aktuelle Schießsportzentrum mit seinen Standkapazitäten, zum Teil elektronischen Auswertungsanlagen, den vernetzten informationsverarbeitenden Systemen und der sonstigen Infrastruktur bis hin zu den Parkplätzen auf eigen Gelände bietet die Möglichkeiten auch überregional bedeutende Veranstaltungen durch zuführen, wovon sowohl auf Kreis-, Gau-, Landes- und auch Bundesebene über das Jahr verteilt regelmäßig Gebrauch gemacht wird.
Geschrieben von: Karl-Ludwig Renker